FAQs zur Schuleinschreibung
In der Zeit der Schuleinschreibung erreichen uns von Seiten der Eltern viele Fragen. Das ist natürlich selbstverständlich, denn man will ja gut informiert sein.
Um Ihnen schon vorab einige Ihrer Fragen beantworten zu können, haben wir diese FAQs zum Thema Schuleinschreibung verfasst.
Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, schreiben Sie gerne ein eMail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1) Kann ich mein Kind in die Vorschulklasse einschreiben lassen, auch wenn es noch nicht schulpflichtig ist?
Nein.
Die Vorschulklasse ist für Kinder vorgesehen, welche zwar schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind.
2) Kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Ja (und nein).
Grundsätzlich können Sie Ihr Kind, wenn dieses zwischen 1. September und 1. März des Schuljahres 6 Jahre alt wird, vorzeitig einschulen lassen.
Unserer Erfahrung nach ist eine vorzeitige Einschulung meist keine gute Idee. Die Schulreife beinhaltet nicht nur die notwendige Reife und Intelligenz um dem Unterricht folgen zu können, sondern auch eine gewisse soziale und emotionale Kompetenz. Es muss vier bis fünf Stunden am Unterricht teilnehmen, am Nachmittag Hausübungen erledigen und mit gewissen Misserfolgen umgehen können.
Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, werden für schulreif erklärt und in die 1. Klasse eingestuft. Eine Einstufung in die Vorschulklasse ist in diesem Fall nicht möglich.
Überlen Sie sich gut, ob Sie Ihrem Kind nicht ein weiteres, unbeschwertes Kindergartenjahr geben und ihm dann einen sanften Schuleinstieg ermöglichen möchten.
3) Mein Kind ist ein Frühchen. Muss es trotzdem eingeschult werden?
Ja und nein.
Sie als Eltern können entscheiden, welches Geburtstdatum (das tatsächliche oder das frühere) für die Einschulung herangezogen werden soll.
Kontaktieren Sie bitte, nach Erhalt des Briefes, die Direktion. Ihr Kind kann, wenn Sie das möchten, auch erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden.
4) Ist mein Kind automatisch an meiner Wunschschule eingeschrieben?
Nein.
Die Zuordnung an eine Schule erfolgt über ein Punktesystem. Punkte bekommen Sie für Wohnortnähe, Geschwisterkinder an der Schule und Arbeitsplatznähe.
Natürlich spielen auch Faktoren wie Raumkapazitäten oder SchülerInnenanzahl der jeweiligen Schule eine Rolle.
Die endgültige Zuordnung an eine Schule findet nach der Schulreifeüberprüfung, meist im April/Mai statt.
5) Was passiert, wenn mein Kind nicht an der Wunschschule genommen wird?
Leider kann dies manchmal passieren. Sie können bei der administrativen Schuleinschreibung dem/der Direktor/Direktorin einen Zweit-Schulwunsch mitteilen. Dieser wird dann von Seiten der Schule an das Magistrat weitergeleitet. Sollte Ihr Kind nicht an der Wunschschule genommen werden, wird, nach Möglichkeit, versucht den Zweitwunsch zu berücksichtigen.
Wichtig: die Entscheidung, welches Kind an welcher Schule genommen wird, wird nicht von der Schule gefällt, sondern richtet sich nach dem Punktesystem des Magistrats.
6) Kann ich mein Kind an mehreren Schulen einschreiben lassen?
Ja und nein.
Sie können Ihr Kind nicht an mehreren öffentlichen Schulen einschreiben lassen, aber z.B. an einer öffentlichen und einer privaten Schule.
Wenn Ihre Wunschschule eine andere ist, als im Brief vom Magistrat eingetragen, kontaktieren Sie bitte die Wunschschule für einen Termin zur Schuleinschreibung.
Ihr Kind kann nicht an mehreren Schulen die Überprüfung zur Schulreife machen. Die Schule, an welcher Sie den Termin zur Schulreifeüberprüfung vereinbaren, ist somit auch die Erstwunsch-Schule.
Bis zu Ihrem Termin der administrativen Schuleinschreibung müssen Sie, auch wenn es Ihnen schwer fällt, eine Entscheidung getroffen haben.
Nutzen Sie den Tag der offenen Tür, oder auch den Internet/social Media Auftritt von Schulen um sich ein Bild zu machen.
7) Kann ich mir den/die Lehrer/in, die Klasse, die Mitschüler/innen aussuchen?
Nein.
Aus schulorganisatorischen Gründen ist dies leider nicht möglich. Wir werden aber versuchen, Ihr Kind mit einem, das es bereits kennt, in die Klasse einzuteilen.
8) Hat der Kindergarten Einfluss darauf, welches Kind aufgenommen wird?
Nein.
Es spielt keine Rolle welchen Kindergarten Ihr Kind besucht. Auch die Entfernung Kindergarten - Schule hat keinen Einfluss auf den Schulplatz.
Empfehlungsschreiben vom Kindergarten können leider nicht berücksichtigt werden.
9) Hat die Schule Einfluss darauf, welches Kind aufgenommen wird?
Nein.
Nur Privatschulen können sich aussuchen, welche Kinder sie aufnehmen. In öffentlichen Schulen obliegt es nicht der Schulleitung welche Kinder aufgenommen werden.
Die Kinder werden nach dem, von der Stadt Salzburg vorgegebenen, Punktesystem eingereiht.
10) Gibt es an der Schule eine Nachmittagsbetreuung?
Ja.
Es besteht die Möglichkeit Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung anzumelden. Bei der administrativen Einschreibung werden Sie nach dem vorläufigen Bedarf gefragt.
11) Wer entscheidet, ob mein Kind in die VSK oder in die 1. Klasse eingeteilt wird?
Die Schulreife wird von den LehrerInnen der jeweiligen Schule, nach einem standardisierten Testverfahren, festgestellt.
An unserer Schule werden die SchuleinschreiberInnen immer von mehreren LehrerInnen beobachtet, um eine größtmögliche Objektivität sicherstellen zu können. Es ist uns ein großes Anliegen, dass jedes Kind den richtigen Platz zugewiesen bekommt, um einen guten Schulstart gewährleisten zu können.
Die Schulreifeüberprüfung und somit die Arbeit Ihres Kindes wird im Anschluss an die Testung in einer LehrerInnenkonferenz besprochen. In dieser Konferenz wird dann auch die Entscheidung getroffen wo ihr Kind besser aufgehoben ist: in der Vorschulklasse oder der 1. Klasse.
12) Was ist, wenn ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin?
Sollten Sie, nachdem Sie von der Direktion über die Schulreife Ihres Kindes informiert wurden, mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit eines Einspruches.
In diesem Falle wird Ihr Kind nochmals von der Schulärztin/dem Schularzt und von der Schulpsychologie getestet. Die endgültige Entscheidung wird dann durch eine/n Jurist/in gefällt und ist dann für alle Seiten bindend.
13) Ist die Vorschulklasse wie ein weiteres Kindergartenjahr?
Nein.
Die Vorschulklasse ist im österreichischen Schulsystem fix verankert und hat auch einen eigenen Lehrplan.
In der Vorschulklasse gibt es ebenso eine eigene Klassenlehrerin und einen geregelten Schulalltag. Die Kinder haben aber die Möglichkeit spielerisch und ohne Leistungsdruck zu lernen.