FAQs zur Schuleinschreibung
In der Zeit der Schuleinschreibung erreichen uns von Seiten der Eltern viele Fragen. Das ist natürlich selbstverständlich, denn man will ja gut informiert sein.
Um Ihnen schon vorab einige Ihrer Fragen beantworten zu können, haben wir diese FAQs zum Thema Schuleinschreibung verfasst.
1) Kann ich mein Kind in die Vorschulklasse einschreiben lassen, auch wenn es noch nicht schulpflichtig ist?
Nein.
Die Vorschulklasse ist für Kinder vorgesehen, welche zwar schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind.
2) Kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Ja (und nein).
Grundsätzlich können Sie Ihr Kind, wenn dieses zwischen 1. September und 1. März des Schuljahres 6 Jahre alt wird, vorzeitig einschulen lassen.
Unserer Erfahrung nach ist eine vorzeitige Einschulung meist keine gute Idee. Die Schulreife beinhaltet nicht nur die notwendige Reife und Intelligenz um dem Unterricht folgen zu können, sondern auch eine gewisse soziale und emotionale Kompetenz. Es muss vier bis fünf Stunden am Unterricht teilnehmen, am Nachmittag Hausübungen erledigen und mit gewissen Misserfolgen umgehen können.
Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, werden für schulreif erklärt und in die 1. Klasse eingestuft. Eine Einstufung in die Vorschulklasse ist in diesem Fall nicht möglich.
Überlen Sie sich gut, ob Sie Ihrem Kind nicht ein weiteres, unbeschwertes Kindergartenjahr geben und ihm dann einen sanften Schuleinstieg ermöglichen möchten.
3) Mein Kind ist ein Frühchen. Muss es trotzdem eingeschult werden?
Ja und nein.
Sie als Eltern können entscheiden, welches Geburtstdatum (das tatsächliche oder das frühere) für die Einschulung herangezogen werden soll.
Kontaktieren Sie bitte, nach Erhalt des Briefes, die Direktion. Ihr Kind kann, wenn Sie das möchten, auch erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden.
4) Ist mein Kind automatisch an meiner Wunschschule eingeschrieben?
Nein.
Die Zuordnung an eine Schule erfolgt über ein Punktesystem. Punkte bekommen Sie für Wohnortnähe, Geschwisterkinder an der Schule und Arbeitsplatznähe.
Natürlich spielen auch Faktoren wie Raumkapazitäten oder SchülerInnenanzahl der jeweiligen Schule eine Rolle.
Die endgültige Zuordnung an eine Schule findet nach der Schulreifeüberprüfung, meist im April/Mai statt.
5) Was passiert, wenn mein Kind nicht an der Wunschschule genommen wird?
Leider kann dies manchmal passieren. Sie können bei der administrativen Schuleinschreibung dem/der Direktor/Direktorin einen Zweit-Schulwunsch mitteilen. Dieser wird dann von Seiten der Schule an das Magistrat weitergeleitet. Sollte Ihr Kind nicht an der Wunschschule genommen werden, wird, nach Möglichkeit, versucht den Zweitwunsch zu berücksichtigen.
Wichtig: die Entscheidung, welches Kind an welcher Schule genommen wird, wird nicht von der Schule gefällt, sondern richtet sich nach dem Punktesystem des Magistrats.
6) Kann ich mein Kind an mehreren Schulen einschreiben lassen?
Ja und nein.
Sie können Ihr Kind nicht an mehreren öffentlichen Schulen einschreiben lassen, aber z.B. an einer öffentlichen und einer privaten Schule.
Wenn Ihre Wunschschule eine andere ist, als im Brief vom Magistrat eingetragen, kontaktieren Sie bitte die Wunschschule für einen Termin zur Schuleinschreibung.
Ihr Kind kann nicht an mehreren Schulen die Überprüfung zur Schulreife machen. Die Schule, an welcher Sie den Termin zur Schulreifeüberprüfung vereinbaren, ist somit auch die Erstwunsch-Schule.
Bis zu Ihrem Termin der administrativen Schuleinschreibung müssen Sie, auch wenn es Ihnen schwer fällt, eine Entscheidung getroffen haben.
Nutzen Sie den Tag der offenen Tür, oder auch den Internet/social Media Auftritt von Schulen um sich ein Bild zu machen.
7) Kann ich mir den/die Lehrer/in, die Klasse, die Mitschüler/innen aussuchen?
Nein.
Aus schulorganisatorischen Gründen ist dies leider nicht möglich. Wir werden aber versuchen, Ihr Kind mit einem, das es bereits kennt, in die Klasse einzuteilen.