Ansuchen um Fernbleiben vom Unterricht
Vorgangsweise:
Sollte Ihr Kind ausnahmsweise einmal dem Unterricht aus persönlichen Gründen fernbleiben, muss das rechtzeitig und im Vorhinein mit der Schule abgesprochen und genehmigt werden:
- 1 Tag kann von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer freigeben werden.
- Bis zu 5 Tage können von der Direktion genehmigt werden.
- Ein darüber hinausgehender Zeitraum muss von der Bildungsdirektion Salzburg genehmigt werden (Formular im Anschluss).
Der versäumte Unterrichtsstoff muss in Eigenverantwortung nachgeholt werden.
Ansuchen_Fernbleiben_vom_Unterricht